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*AGB

Aktueller Auszug aus dem AGBH 2006:

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE
HOTELLERIE 2006
(AGBH 2006)

Fassung vom 15.11.2006

 

§ 5        Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr

 

Rücktritt durch den Beherberger
5.2 Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht
keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt
vereinbart wurde.

5.4 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners
kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten
Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige
Erklärung aufgelöst werden.

 

Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr
5.5 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung
durch den Vertragspartner aufgelöst werden.

5.6 Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige
Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren
möglich:

- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis

 

 

§ 13 Tierhaltung

13.1 Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers mitgebracht werden.

 

§ 15 Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung

15.2 Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle
vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger wird in Abzug bringen, was er
sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder
was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine
Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der
Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet
ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Vertragspartners
an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der
Vertragspartner.

 

Die gesamten AGBHs finden Sie hier!

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